Zulassungskriterien

Wenn Sie an der Qualifizierung teilnehmen, um als Lehrkraft in den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskursen unterrichten zu können, beachten Sie bitte die Zulassungskriterien auf der Homepage des Bundesamts.

Sie sehen, dass es drei Personengruppen gibt:

  1. Kursleitende, die die unverkürzte Zusatzqualifizierung von 140 UE benötigen,
  2. Kursleitende, die die verkürzte Qualifizierung von 70 UE benötigen, und
  3. Kursleitende, die nicht zum Erwerb einer Zusatzqualifizierung verpflichtet sind.

Selbstverständlich wird vor Beginn der Qualifizierung geklärt, zu welcher Gruppe Sie gehören.

Ob Sie nun an der unverkürzten oder verkürzten Variante der Zusatzqualifizierung teilnehmen, Sie arbeiten mit denselben Studienmaterialien. Bei der verkürzten Qualifizierung bearbeiten Sie jedoch weniger Themen bzw. Studienbriefe.

Darüber hinaus gibt es weitere persönliche als auch technische Voraussetzungen.

Letzte Aktualisierung: 28.10.2011
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