Portfolio und Teilnahmebescheinigung

Ausschlaggebend für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung ist die Teilnahme (mindestens 85%) an den Präsenzveranstaltungen, die Bearbeitung aller auf der Lernumgebung gestellten Pflichtaufgaben sowie die Erstellung eines Portfolios, das als Leistungsnachweis gilt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung vorgelegt wird.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2011
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