Ausschlaggebend für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung ist die Teilnahme (mindestens 85%) an den Präsenzveranstaltungen, die Bearbeitung aller auf der Lernumgebung gestellten Pflichtaufgaben sowie die Erstellung eines Portfolios, das als Leistungsnachweis gilt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung vorgelegt wird.